Was Angehörige im Todesfall wissen müssen: Hilfe durch die Begräbniskostenversicherung

Was Angehörige im Todesfall wissen müssen: Hilfe durch die Begräbniskostenversicherung
Ein Todesfall ist für Angehörige immer eine emotionale Ausnahmesituation. Inmitten von Trauer und organisatorischen Herausforderungen stehen plötzlich auch finanzielle Fragen im Raum. Wer zahlt die Bestattung? Was kostet ein Begräbnis in Österreich? Welche organisatorischen Schritte sind notwendig? Und welche Rolle spielt dabei eine Begräbniskostenversicherung?
In diesem Beitrag erfährst du, wie eine Begräbniskostenversicherung im Todesfall helfen kann, was Angehörige beachten sollten und welche Schritte notwendig sind, um die Leistungen der Versicherung zu beanspruchen.
1. Was deckt die Begräbniskostenversicherung ab
Die Begräbniskostenversicherung ist eine spezielle Form der Vorsorgeversicherung. Sie zahlt im Todesfall eine vertraglich vereinbarte Geldsumme an die im Vertrag genannte Person oder direkt an das Bestattungsunternehmen. Ziel ist es, die finanziellen Lasten einer Beisetzung abzudecken und die Hinterbliebenen zu entlasten.
Die Auszahlung kann für verschiedene Ausgaben verwendet werden, zum Beispiel:
Sarg oder Urne
Überführungskosten
Friedhofsgebühren
Grabstein und Inschrift
Trauerfeier und Blumen
Traueranzeigen und Sterbebilder
Manche Versicherungen beinhalten auch organisatorische Hilfen, etwa durch Partner-Bestattungsunternehmen, die die gesamte Abwicklung übernehmen.
2. Der erste Schritt im Todesfall
Nach dem Tod einer versicherten Person sind viele organisatorische Dinge zu erledigen. Das betrifft nicht nur die Auswahl des Bestattungsunternehmens, sondern auch die Meldung an Behörden, das Sichern von Unterlagen und die Benachrichtigung der Versicherung.
Angehörige sollten möglichst rasch folgende Schritte einleiten:
Todesfall durch einen Arzt bestätigen lassen und Totenschein ausstellen lassen
Bestattungsunternehmen kontaktieren
Sterbeurkunde beim Standesamt beantragen
Verträge und Unterlagen sichten, darunter auch Versicherungsdokumente
Sobald klar ist, dass eine Begräbniskostenversicherung besteht, sollte die Versicherungsgesellschaft umgehend informiert werden.
3. Die Versicherung informieren
Die meisten Versicherungen verlangen eine schriftliche Mitteilung über den Todesfall. Dabei ist es wichtig, die Vertragsnummer sowie Name und Geburtsdatum der verstorbenen Person anzugeben. In der Regel ist auch eine Kopie der Sterbeurkunde erforderlich.
Viele Anbieter bieten mittlerweile Online-Formulare oder Hotlines an, um den Prozess zu vereinfachen. Wichtig ist, dass die Meldung zeitnah erfolgt, damit die Auszahlung zügig bearbeitet werden kann.
4. Wer erhält die Versicherungssumme
Im Versicherungsvertrag ist meist eine begünstigte Person genannt. Das kann ein Familienmitglied, ein Freund oder auch direkt ein Bestattungsinstitut sein. Gibt es keine festgelegte begünstigte Person, fällt die Summe in der Regel in den Nachlass.
Wurde das Bestattungsunternehmen als Empfänger der Versicherungssumme benannt, erfolgt die Auszahlung direkt dorthin. Das hat den Vorteil, dass sich Angehörige nicht um die Zahlungsabwicklung kümmern müssen und die Beisetzung ohne finanzielle Vorleistung organisiert werden kann.
5. Auszahlung der Versicherungssumme
Die Bearbeitungsdauer für die Auszahlung hängt vom Versicherer ab. Voraussetzung ist meist die vollständige Einreichung aller erforderlichen Unterlagen. Dazu gehören in der Regel:
Kopie der Sterbeurkunde
Ausgefülltes Leistungsformular
Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises der begünstigten Person
Eventuell der Original-Versicherungsschein
Sobald alle Dokumente vorliegen, erfolgt die Auszahlung meist innerhalb weniger Tage bis maximal zwei Wochen. In akuten Fällen kann es sinnvoll sein, telefonisch um eine beschleunigte Abwicklung zu bitten.
6. Welche Kosten kommen auf Angehörige ohne Versicherung zu
Ohne eine Begräbniskostenversicherung müssen Angehörige die Kosten der Bestattung selbst tragen. Diese können je nach Region, Art der Bestattung und individuellen Wünschen stark variieren. In Österreich betragen die durchschnittlichen Begräbniskosten zwischen 5.000 und 10.000 Euro.
Nicht selten kommt es vor, dass Familien in dieser schwierigen Zeit auf Ersparnisse zurückgreifen müssen oder sogar einen Kredit aufnehmen. Eine gute Vorsorge kann daher nicht nur emotional, sondern auch finanziell enorm entlasten.
7. Hilfe durch das Bestattungsunternehmen
Ein professionelles Bestattungsunternehmen übernimmt viele organisatorische Aufgaben, die auf Angehörige im Trauerfall zukommen. Dazu gehören:
Organisation der Trauerfeier
Gestaltung von Trauerdrucksorten
Kommunikation mit dem Friedhof
Erledigung von Behördenwegen
Überführung der verstorbenen Person
Viele Institute arbeiten mit Versicherungen zusammen und wissen genau, welche Schritte notwendig sind, um eine bestehende Begräbniskostenversicherung zu aktivieren.
8. Was tun, wenn keine Unterlagen auffindbar sind
In manchen Fällen ist unklar, ob der oder die Verstorbene eine Versicherung abgeschlossen hat. Wenn keine Polizze auffindbar ist, sollten Angehörige dennoch nach Hinweisen suchen. Diese könnten sein:
Kontoauszüge mit regelmäßigen Abbuchungen an Versicherungsgesellschaften
Schriftverkehr oder Ordner mit dem Namen einer Versicherung
Angaben im Testament oder Nachlassverzeichnis
Informationen durch Hausarzt oder enge Vertraute
Im Zweifel kann man direkt bei Versicherungen nachfragen, wenn der Verdacht besteht, dass ein Vertrag existiert. Viele Anbieter prüfen auf Anfrage, ob ein entsprechender Versicherungsvertrag auf eine bestimmte Person registriert ist.
9. Steuerliche Behandlung und Erbschaft
Die ausgezahlte Versicherungssumme gilt in Österreich in der Regel nicht als zu versteuerndes Einkommen. Auch im Rahmen des Nachlasses ist sie in den meisten Fällen steuerfrei, solange sie zur Deckung der Bestattungskosten verwendet wird. Allerdings sollte bei Unsicherheiten ein Steuerberater hinzugezogen werden.
Wenn keine begünstigte Person im Vertrag genannt wurde, fließt die Versicherungssumme automatisch in den Nachlass. Sie steht dann allen Erben im gesetzlichen Verhältnis zu, was vor allem bei zerstrittenen Familien oder ungeklärten Erbverhältnissen zu Komplikationen führen kann. Deshalb ist es empfehlenswert, im Versicherungsvertrag klar festzulegen, wer die Auszahlung erhalten soll.
10. Emotionale Entlastung durch geregelte Vorsorge
Neben der finanziellen Absicherung bietet eine bestehende Begräbniskostenversicherung auch emotionale Entlastung. Angehörige müssen sich im Todesfall nicht mit schwierigen Fragen zu Finanzierung oder Organisation befassen. Sie wissen, dass wichtige Dinge bereits geregelt sind, was in der akuten Trauerphase eine große Hilfe sein kann.
Wer bereits zu Lebzeiten über die Art der Bestattung, den gewünschten Ablauf oder die Gestaltung informiert hat, gibt seinen Hinterbliebenen zusätzlich Orientierung und Sicherheit.
11. Weitere hilfreiche Tipps für Angehörige
Notfallmappe anlegen: Wenn noch keine existiert, sollten wichtige Unterlagen wie Versicherungsverträge, Kontodaten und letzte Verfügungen künftig an einem zentralen Ort aufbewahrt werden
Gespräche zu Lebzeiten führen: Eine offene Kommunikation innerhalb der Familie kann im Ernstfall viel Unklarheit vermeiden
Beratung nutzen: Sowohl Bestattungsunternehmen als auch Versicherungen bieten meist persönliche Unterstützung bei allen Formalitäten an
Fristen beachten: Manche Leistungen müssen innerhalb einer bestimmten Zeit nach dem Todesfall beantragt werden
Fazit
Eine Begräbniskostenversicherung kann Angehörige im Todesfall erheblich entlasten – finanziell wie organisatorisch. Sie sorgt dafür, dass die Bestattung zügig und würdevoll durchgeführt werden kann, ohne dass sich die Hinterbliebenen um die Finanzierung sorgen müssen. Wichtig ist, dass die Angehörigen im Fall der Fälle wissen, was zu tun ist, welche Unterlagen benötigt werden und welche Ansprüche geltend gemacht werden können.
Wer zu Lebzeiten vorsorgt, übernimmt Verantwortung – für sich selbst und für die Menschen, die einem nahestehen. Das schafft Sicherheit, Klarheit und Raum für das, was in der Zeit der Trauer wirklich zählt: ein würdevoller Abschied.
